Genehmigung von L(+)-Milchsäure als Wirkstoff in Biozidprodukten der Produktart 1

Im Amtsblatt der EU wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2016/2291 zur Genehmigung von L(+)-Milchsäure als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 1 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Der Wirkstoff L(+)-Milchsäure (CAS-Nr. 79-33-4) wird zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 1 (Biozidprodukte für die menschliche Hygiene) genehmigt. Als Zeitpunkt der Genehmigung ist der 01.07.2017 festgelegt.
  • Entsprechende Biozidprodukte dürfen nur vermarktet werden, wenn sie von einer zuständigen Behörde zugelassen sind.
  • Für die Prüfung der Zulassungsanträge wurden Sonderbestimmungen festgelegt.
  • Die Genehmigung ist auf 10 Jahre befristet.

 
Die Verordnung tritt am 06.01.2017 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Durchführungsverordnung (EU) 2016/2291


17.12.2016
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