Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Im BGBl. 2017 Teil I Nr. 6 wurde die Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Aufgrund der Neufassung der europäischen Vorschriften über fluorierte Treibhausgase durch die Verordnung (EU) Nr. 517/2014  sowie der Novellierung unionsrechtlicher Durchführungsregelungen durch Verordnung (EU) Nr. 1191/2014 und Verordnung (EU) Nr. 2015/2068 sind umfangreiche Anpassungen der nationalen Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) erforderlich.
  • Die Regelungen zur Sachkunde und Zertifizierung für Personen und Unternehmen werden hinsichtlich der Tätigkeiten, die neu in das EU-Recht einbezogen wurden, angepasst.
  • Vorschriften der ChemKlimaschutzV, die mittlerweile EU-rechtlich geregelt sind, werden gestrichen.
  • Ergänzende Festlegungen zu den Sanktionsnormen (Straf- und Bußgeldbewehrung).

  Die Verordnung tritt am 18.02.2017 in Kraft.

Verordnungstext


17.02.2017
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