Änderung der Verordnung zur Festlegung von Prüfmethoden
Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) Nr. 900/2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der REACH-Verordnung zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Die Verordnung zur Festlegung von Prüfmethoden wird aktualisiert, um von der OECD angenommene bzw. aktualisierte Prüfmethoden einzubeziehen.
- Folgende Prüfmethoden werden aufgenommen:
- B.53 Prüfung auf Entwicklungsneurotoxizität
- B.54 Uterotropher Bioassay mit Nagern: ein Kurzzeit-Screening-Test auf östrogene Eigenschaften
- B.55 Hershberger-Bioassay mit Ratten: ein Kurzzeit-Screening-Test auf (anti-)androgene Eigenschaften
- B.56 Erweiterte Ein-Generationen-Prüfung auf Reproduktionstoxizität
- B.57 H295R-Steroidgenese-Assay
- B.58 Genmutations-Assay an somatischen Zellen und Keimzellen transgener Nagetiere
Die Verordnung tritt am 24.08.2014 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
21.08.2014