Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Difethialon und Difenacoum in Biozidprodukten der Produktart 14

Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss 2014/397/EU zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Difethialon und Difenacoum zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 14 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Das Ablaufdatum der Genehmigung von Difethialon und Difenacoum zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 14 wird auf den 30.06.2018 verschoben.

  Beschluss 2014/397/EU  (Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Difethialon und Difenacoum)


26.06.2014
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