Änderung der Verordnung über Gebühren und Entgelte gemäß der REACH-Verordnung

Im Amtsblatt der EU wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2015/864 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 340/2008 über die an die Europäische Chemikalienagentur zu entrichtenden Gebühren und Entgelte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Die Gebühren und Entgelte werden an die durchschnittliche jährliche Inflationsrate angepasst.
  • Die neuen Gebühren und Entgelte gelten nicht für zulässige Einreichungen, die am 25.06.2015 anhängig sind.
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Die Verordnung tritt am 25.06.2015 in Kraft.

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/864


05.06.2015
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