Änderung des Anhangs IV der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
m Amtsblatt der EU wurde die Richtlinie 2014/73/EU zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- In Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU wird folgende Ausnahme von dem Verbot aufgenommen:
- Blei in platinierten Platinelektroden zur Verwendung für Leitfähigkeitsmessungen, sofern mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Messungen in einem weiten Messbereich mit einem Leitfähigkeitsbereich von mehr als einer Größenordnung (z. B. Bereich zwischen 0,1 mS/m und 5 mS/m) in Laboranwendungen für unbekannte Konzentrationen;
- Messungen von Lösungen, bei denen eine Genauigkeit von +/- 1 % des Probenbereichs sowie eine hohe Korrosionsbeständigkeit der Elektrode in Bezug auf folgende Lösungen erforderlich sind:
- Lösungen mit einer Azidität < pH 1;
- Lösungen mit einer Alkalität > pH 13;
- korrosive, halogengashaltige Lösungen;
- Messungen von Leitfähigkeiten oberhalb 100 mS/m, die mit tragbaren Instrumenten durchgeführt werden müssen.
- Die Ausnahme ist befristet bis zum 31.12.2018.
- Blei in platinierten Platinelektroden zur Verwendung für Leitfähigkeitsmessungen, sofern mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
Die Bestimmungen müssen bis zum 31.12.2014 in nationales Recht umgesetzt werden.
RL 2014/73/EU (Änderung des Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU)
20.05.2014