Änderung des Anhangs IV der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

m Amtsblatt der EU wurde die Richtlinie 2014/73/EU zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • In Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU wird folgende Ausnahme von dem Verbot aufgenommen:
    • Blei in platinierten Platinelektroden zur Verwendung für Leitfähigkeitsmessungen, sofern mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
      1. Messungen in einem weiten Messbereich mit einem Leitfähigkeitsbereich von mehr als einer Größenordnung (z. B. Bereich zwischen 0,1 mS/m und 5 mS/m) in Laboranwendungen für unbekannte Konzentrationen;
      2. Messungen von Lösungen, bei denen eine Genauigkeit von +/- 1 % des Probenbereichs sowie eine hohe Korrosionsbeständigkeit der Elektrode in Bezug auf folgende Lösungen erforderlich sind:
        1. Lösungen mit einer Azidität < pH 1;
        2. Lösungen mit einer Alkalität > pH 13;
        3. korrosive, halogengashaltige Lösungen;
      3. Messungen von Leitfähigkeiten oberhalb 100 mS/m, die mit tragbaren Instrumenten durchgeführt werden müssen.
    • Die Ausnahme ist befristet bis zum 31.12.2018.
  •  

Die Bestimmungen müssen bis zum 31.12.2014 in nationales Recht umgesetzt werden.

RL 2014/73/EU (Änderung des Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU)


20.05.2014
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