Berichtigung der Durchführungsverordnung über die Zulassung gleicher Biozidprodukte
Im Amtsblatt der EU wurde eine Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 zur Festlegung eines Verfahrens für die Zulassung gleicher Biozidprodukte veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Die in Artikel 5 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 genannten Fristen der Entscheidung über die Zulassung werden berichtigt.
Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013
03.07.2014