Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Difethialon und Difenacoum in Biozidprodukten der Produktart 14
Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss 2014/397/EU zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Difethialon und Difenacoum zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 14 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Das Ablaufdatum der Genehmigung von Difethialon und Difenacoum zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 14 wird auf den 30.06.2018 verschoben.
Beschluss 2014/397/EU (Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Difethialon und Difenacoum)
26.06.2014