Ergänzung der Biozid-Verordnung

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) Nr. 492/2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) mit Bestimmungen für die Verlängerung von Zulassungen für Biozidprodukte, die Gegenstand der gegenseitigen Anerkennung waren, veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Festlegung ergänzender Bestimmungen für die Verlängerung von nationalen Zulassungen, die Gegenstand der gegenseitigen Anerkennung waren
  • Wird kein Verlängerungsantrag gestellt oder wird dieser abgelehnt, gelten Übergangsbestimmungen für die auf dem Markt bereitgestellten Produkte.
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Die Verordnung tritt am 04.06.2014 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) Nr. 492/2014


14.05.2014
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