Ergänzung der Biozid-Verordnung
Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) Nr. 492/2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) mit Bestimmungen für die Verlängerung von Zulassungen für Biozidprodukte, die Gegenstand der gegenseitigen Anerkennung waren, veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Festlegung ergänzender Bestimmungen für die Verlängerung von nationalen Zulassungen, die Gegenstand der gegenseitigen Anerkennung waren
- Wird kein Verlängerungsantrag gestellt oder wird dieser abgelehnt, gelten Übergangsbestimmungen für die auf dem Markt bereitgestellten Produkte.
Die Verordnung tritt am 04.06.2014 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
14.05.2014