Änderung des Anhangs IV der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Im Amtsblatt der EU wurde die Richtlinie 2014/11/EU zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- In Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU wird folgende Ausnahme von dem Verbot aufgenommen:
- Sechswertiges Chrom in Alkali-Dispensern zur Verwendung bei der Herstellung von Fotokathoden in Röntgenbildverstärkern bis zum 31.12.2019 und in Ersatzteilen für vor dem 01.012020 in der EU in den Verkehr gebrachte Röntgenanlagen.
Die Bestimmungen müssen bis zum 31.07.2014 in nationales Recht umgesetzt werden.
RL 2014/11/EU (Änderung des Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU)
09.01.2014