Änderung des Anhangs IV der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Im Amtsblatt der EU wurde die Richtlinie 2014/13/EU zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- In Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU wird folgende Ausnahme von dem Verbot aufgenommen:
- Blei in Loten auf bestückten Leiterplatten zur Verwendung in mobilen Medizinprodukten der Klassen IIa und IIb der Richtlinie 93/42/EWG mit Ausnahme von tragbaren Notfalldefibrillatoren.
- Die Ausnahme ist befristet für Klasse IIa bis zum 30.06.2016 und für Klasse IIb bis zum 31.12.2020.
Die Bestimmungen müssen bis zum 31.07.2014 in nationales Recht umgesetzt werden.
RL 2014/13/EU (Änderung des Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU)
09.01.2014