Änderung der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Im Amtsblatt der EU wurde die Richtlinie 2014/14/EU zur Änderung des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- In Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU wird folgende Ausnahme für die Verwendung von Quecksilber aufgenommen:
- Für allgemeine Beleuchtungszwecke < 30 W mit einer Lebensdauer von 20 000 Stunden oder mehr: 3,5 mg.
- Die Ausnahme ist befristet bis zum 31.12.2017.
Die Bestimmungen müssen bis zum 31.07.2014 in nationales Recht umgesetzt werden.
RL 2014/14/EU (Änderung des Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU)
09.01.2014