Änderung der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

Im Amtsblatt der EU wurde die Richtlinie 2014/14/EU zur Änderung des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • In Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU wird folgende Ausnahme für die Verwendung von Quecksilber aufgenommen:
    • Für allgemeine Beleuchtungszwecke < 30 W mit einer Lebensdauer von 20 000 Stunden oder mehr: 3,5 mg.
    • Die Ausnahme ist befristet bis zum 31.12.2017.
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Die Bestimmungen müssen bis zum 31.07.2014 in nationales Recht umgesetzt werden.

RL 2014/14/EU (Änderung des Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU)


09.01.2014
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