Änderung des Anhangs IV der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Im Amtsblatt der EU wurde die Richtlinie 2014/5/EU zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- In Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU wird folgende Ausnahme von dem Verbot aufgenommen:
- Blei
- in Loten auf Leiterplatten,
- in der Beschichtung von Anschlüssen von elektrischen und elektronischen Komponenten und in Beschichtungen von Leiterplatten,
- in Loten zur Verbindung von Drähten und Kabeln,
- in Loten zur Verbindung von Wandlern und Sensoren,
die dauerhaft bei einer Temperatur von unter – 20 °C unter normalen Betriebs- und Lagerbedingungen verwendet werden.
- Die Ausnahme ist befristet bis zum 30.06.2021.
- Blei
Die Bestimmungen müssen bis zum 31.07.2014 in nationales Recht umgesetzt werden.
RL 2014/5/EU (Änderung des Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU)
09.01.2014