Änderung des Anhangs IV der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

Im Amtsblatt der EU wurde die Richtlinie 2014/7/EU zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • In Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU wird folgende Ausnahme von dem Verbot aufgenommen:
    • Blei
      • in Loten,
      • in der Beschichtung von Anschlüssen von elektrischen und elektronischen Komponenten und von Leiterplatten,
      • in Verbindungen von elektrischen Kabeln, Abschirmungen und ummantelten Steckverbindern

      zur Verwendung

      1. in Magnetfeldern innerhalb eines Radius von 1 m um das Isozentrum des Magneten von medizinischen Geräten für die Magnetresonanztomographie, einschließlich der für den Einsatz innerhalb dieses Bereichs konzipierten Patientenmonitore, oder
      2. in Magnetfeldern mit höchstens 1 m Abstand von den Außenflächen von Zyklotron-Magneten oder von Magneten für den Strahlentransport und die Strahlenlenkung in der Partikeltherapie.
    • Die Ausnahme ist befristet bis zum 30.06.2020.
  •  

Die Bestimmungen müssen bis zum 31.07.2014 in nationales Recht umgesetzt werden.

RL 2014/7/EU (Änderung des Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU)


09.01.2014
Your browser is out-of-date!

Update your browser to view this website correctly. Update my browser now

×