Änderung des Anhangs IV der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Im Amtsblatt der EU wurde die Richtlinie 2014/7/EU zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- In Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU wird folgende Ausnahme von dem Verbot aufgenommen:
- Blei
- in Loten,
- in der Beschichtung von Anschlüssen von elektrischen und elektronischen Komponenten und von Leiterplatten,
- in Verbindungen von elektrischen Kabeln, Abschirmungen und ummantelten Steckverbindern
zur Verwendung
- in Magnetfeldern innerhalb eines Radius von 1 m um das Isozentrum des Magneten von medizinischen Geräten für die Magnetresonanztomographie, einschließlich der für den Einsatz innerhalb dieses Bereichs konzipierten Patientenmonitore, oder
- in Magnetfeldern mit höchstens 1 m Abstand von den Außenflächen von Zyklotron-Magneten oder von Magneten für den Strahlentransport und die Strahlenlenkung in der Partikeltherapie.
- Die Ausnahme ist befristet bis zum 30.06.2020.
- Blei
Die Bestimmungen müssen bis zum 31.07.2014 in nationales Recht umgesetzt werden.
RL 2014/7/EU (Änderung des Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU)
09.01.2014