Änderung des Anhangs IV der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Im Amtsblatt der EU wurde die Richtlinie 2014/70/EU zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- In Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU wird folgende Ausnahme von dem Verbot aufgenommen:
- Blei in Mikrokanalplatten (MCPs) zur Verwendung in Geräten, die mindestens eine der folgenden Eigenschaften aufweisen:
- eine kompakte Größe des Elektronen- oder Ionendetektors, sofern der Raum für den Detektor auf höchstens 3 mm/MCP (Detektordicke + Raum für den Einbau der MCP) und insgesamt 6 mm begrenzt ist und eine alternative Gestaltung, bei der mehr Raum für den Detektor bliebe, wissenschaftlich und technisch nicht praktikabel ist;
- eine zweidimensionale räumliche Auflösung für die Detektion von Elektronen oder Ionen, sofern mindestens eine der folgenden Eigenschaften gegeben ist:
- eine Ansprechzeit von weniger als 25 ns,
- ein Probenerfassungsbereich von mehr als 149 mm2,
- ein Vervielfachungsfaktor von mehr als 1,3 × 103,
- eine Ansprechzeit von weniger als 5 ns für die Detektion von Elektronen oder Ionen;
- ein Probenerfassungsbereich von mehr als 314 mm2 für die Detektion von Elektronen oder Ionen;
- ein Vervielfältigungsfaktor von mehr als 4,0 × 107.
- Die Ausnahme läuft ab am
- 21.07.2021 für medizinische Geräte und Überwachungs- und Kontrollinstrumente;
- 21.07.2023 für medizinische In-vitro-Diagnostika;
- 21.07.2024 für industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente.
- Blei in Mikrokanalplatten (MCPs) zur Verwendung in Geräten, die mindestens eine der folgenden Eigenschaften aufweisen:
Die Bestimmungen müssen bis zum 31.12.2014 in nationales Recht umgesetzt werden.
RL 2014/70/EU (Änderung des Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU
20.05.2014