Änderung des Anhangs IV der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

Im Amtsblatt der EU wurde die Richtlinie 2014/72/EU zur Änderung des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • In Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU wird folgende Ausnahme aufgenommen:
    • Blei in Loten und Anschlussbeschichtungen von elektrischen und elektronischen Bauteilen und Beschichtungen von Leiterplatten zur Verwendung in Zündungsmodulen und anderen elektrischen und elektronischen Motorsteuerungssystemen, die aus technischen Gründen direkt auf dem oder im Kurbelgehäuse oder Zylinder von handgeführten Verbrennungsmotoren (Klassen SH:1, SH:2, SH:3 der Richtlinie 97/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates angebracht werden müssen
    • Die Ausnahme ist befristet bis zum 31.12.2018.
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Die Bestimmungen müssen bis zum 31.12.2014 in nationales Recht umgesetzt werden.

RL 2014/72/EU (Änderung des Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU)


20.05.2014
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