Änderung des Anhangs IV der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

Im Amtsblatt der EU wurde die Richtlinie 2014/75/EU zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • In Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU wird folgende Ausnahme von dem Verbot aufgenommen:
    • Quecksilber in Kaltkathoden-Fluoreszenz-Lampen für hintergrundbeleuchtete Flüssigkristallanzeigen mit nicht mehr als 5 mg je Lampe zur Verwendung in vor dem 22.07.2017 in Verkehr gebrachten industriellen Überwachungs- und Kontrollinstrumenten.
    • Die Ausnahme ist befristet bis zum 21.07.2024.
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Die Bestimmungen müssen bis zum 31.12.2014 in nationales Recht umgesetzt werden.

RL 2014/75/EU (Änderung des Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU)


20.05.2014
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