Änderung des Anhangs IV der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

Im Amtsblatt der EU wurde die Richtlinie 2014/9/EU zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • In Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU wird folgende Ausnahme von dem Verbot aufgenommen:
    • Blei und Cadmium in metallischen Bindungen zur Herstellung von supraleitenden magnetischen Kreisen in MRI-Detektoren, SQUID-Detektoren, NMR-Detektoren (Kernspinresonanz) oder FTMS-Detektoren (Fourier- Transform-Massenspektrometer).
    • Die Ausnahme ist befristet bis zum 30.06.2021.
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Die Bestimmungen müssen bis zum 31.07.2014 in nationales Recht umgesetzt werden.

RL 2014/9/EU (Änderung des Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU)


09.01.2014
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