Verordnung zur Änderung von Anhang XVII der REACH-Verordnung hinsichtlich 1,4-Dichlorbenzol

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) Nr. 474/2014 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • 1,4-Dichlorbenzol (CAS Nr. 106-46-7) darf als Stoff oder Bestandteil von Gemischen in einer Konzentration von 1 Gewichtsprozent oder mehr nicht in Verkehr gebracht oder verwendet werden, wenn der Stoff oder das Gemisch zur Verwendung als Lufterfrischer oder Deodorant in Toiletten, Privathaushalten, Büros oder anderen öffentlich zugänglichen Innenräumen in Verkehr gebracht oder als solche verwendet wird.

 
Die Verordnung tritt am 29.05.2014 in Kraft und gilt ab dem 01.06.2015 unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) Nr. 474/2014 (Änderung Anhang XVII REACH)


09.05.2014
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