7. ATP zur CLP-Verordnung

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2015/1221 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Im Anhang VI Teil 3 der CLP-Verordnung werden die Tabellen 3.1 (neues Recht) und 3.2 (altes Recht) geändert, um die Stofflisten der harmonisierten Einstufungen und Kennzeichnungen anzupassen.
  • Die Änderungen gelten ab dem 01.01.2017. Sie können freiwillig bereits vor diesem Zeitpunkt angewendet werden.
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Die Verordnung tritt am 14.08.2015 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) 2015/1221 (7. ATP zur CLP-Verordnung)


25.07.2015
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