Änderung der Gefahrstoffverordnung
Im BGBl. 2015 Teil I Nr. 4 wurde die Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen veröffentlicht. Wesentliche Inhalte hinsichtlich der Gefahrstoffverordnung sind:
- Die materiellen Anforderungen zum Brand- und Explosionsschutz sind zukünftig ausschließlich in der Gefahrstoffverordnung geregelt. Damit wird eine einheitliche Betrachtung aller von Gefahrstoffen ausgehenden Gefährdungen in der Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung ermöglicht.
- Das Explosionsschutzdokument wird Bestandteil der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung
Die Verordnung tritt am 01.06.2015 in Kraft.
06.02.2015