Änderung der Gefahrstoffverordnung

Im BGBl. 2015 Teil I Nr. 4 wurde die Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen veröffentlicht. Wesentliche Inhalte hinsichtlich der Gefahrstoffverordnung sind:

  • Die materiellen Anforderungen zum Brand- und Explosionsschutz sind zukünftig ausschließlich in der Gefahrstoffverordnung geregelt. Damit wird eine einheitliche Betrachtung aller von Gefahrstoffen ausgehenden Gefährdungen in der Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung ermöglicht.
  • Das Explosionsschutzdokument wird Bestandteil der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung

 
Die Verordnung tritt am 01.06.2015 in Kraft.

Verordnungstext


06.02.2015
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