Änderung der Verordnung über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien
Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2015/2229 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 wird geändert, um Beschlüsse der Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens sowie Rechtsvorschriften, die gemäß der REACH-Verordnung, gemäß der Pflanzenschutzmittelverordnung und gemäß der POP-Verordnung erlassen wurden, zu berücksichtigen.
- KN-Codes (Codes der Kombinierten Nomenklatur), die mehr Chemikalien abdecken als die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 aufgeführte Chemikalien aufgeführten, werden durch ein vor dem KN-Code stehendes „ex“ gekennzeichnet.
Die Verordnung tritt am 23.12.2015 in Kraft und gilt ab dem 01.02.2016 (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
03.12.2015