Änderung der Verordnung über persistente organische Schadstoffe

Im Amtsblatt der EG wurde die Verordnung (EU) 2015/2030 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe hinsichtlich des Anhangs I veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Der Eintrag für Alkane C10-C13, Chlor- (kurzkettige chlorierte Paraffine) (SCCP) wird geändert.
  • Die Ausnahmen für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von SCCP in Förderbändern in der mineralgewinnenden Industrie und in Dichtungsmassen werden gestrichen.
  • Das Verbot in Bezug auf SCCP gilt nicht für Förderbänder in der mineralgewinnenden Industrie und Dichtungsmassen, die bereits vor dem 04.12.2015 verwendet wurden.
  • Erzeugnisse, die SCCP in Konzentrationen von weniger als 0,15 Gew.- % enthalten, dürfen in Verkehr gebracht und verwendet werden, da dies der Menge SCCP entspricht, die in einem mit mittel- und langkettigen chlorierten Paraffinen (MCCP) produzierten Erzeugnis als Verunreinigung vorkommen kann.

 
Die Verordnung tritt am 04.12.2015 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) 2015/2030


14.11.2015
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