Änderung des Anhangs II der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Im Amtsblatt der EU wurde die Richtlinie (EU) 2015/863 zur Änderung des Anhangs II der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Die Verwendung der folgenden Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten wird beschränkt:
- Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP)
- Butylbenzylphthalat (BBP)
- Dibutylphthalat (DBP)
- Diisobutylphthalat (DIBP)
- Für diese Stoffe beträgt die zulässige Höchstkonzentration in homogenen Werkstoffen von Elektro- und Elektronikgeräten jeweils 0,1 Gewichtsprozent.
- Die Beschränkungen gelten für medizinische Geräte, einschließlich In-vitro-Diagnostika, sowie Überwachungs- und Kontrollinstrumente, einschließlich Überwachungs- und Kontrollinstrumenten in der Industrie, ab dem 22.07.2021.
- Die Beschränkungen gelten nicht für Kabel oder Ersatzteile für die Reparatur, die Wiederverwendung, die Aktualisierung von Funktionen oder die Erweiterung des Leistungsvermögens von vor dem 22.07.2019 in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräten und von vor dem 22.07.2021 in Verkehr gebrachten medizinischen Geräten.
- Die Beschränkungen gelten nicht für Spielzeug, das bereits der Beschränkung durch Eintrag 51 in Anhang XVII der REACH-Verordnung unterliegt.
Die Bestimmungen müssen bis zum 31.12.2016 in nationales Recht umgesetzt werden und sind ab dem 22.07.2019 anzuwenden.
RL (EU) 2015/863 (Änderung des Anhang II der Richtlinie 2011/65/EU)
04.06.2015