Genehmigung von Kohlendioxid als Wirkstoff in Biozidprodukten der Produktart 15

Im Amtsblatt der EU wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2015/292 zur Genehmigung von Kohlendioxid als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 15 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Der Wirkstoff Kohlendioxid (CAS-Nr. 124-38-9) wird zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 15 (Avizide) genehmigt. Als Zeitpunkt der Genehmigung ist der 01.06.2015 festgelegt.
  • Entsprechende Biozidprodukte dürfen erst vermarktet werden, wenn sie von einer zuständigen Behörde zugelassen sind. Für die Prüfung der Zulassungsanträge wurden Sonderbestimmungen festgelegt.
  • Die Genehmigung ist auf 10 Jahre befristet.

 
Die Verordnung tritt am 17.03.2015 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Durchführungsverordnung (EU) 2015/292


25.02.2015
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