Genehmigung von Pythium oligandrum Stamm M1 als Wirkstoff in Biozidprodukten der Produktart 10
Im Amtsblatt der EU wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1610 zur Genehmigung von Pythium oligandrum Stamm M1 als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 10 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Der Wirkstoff Pythium oligandrum Stamm M1 wird zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 10 (Schutzmittel für Mauerwerk) genehmigt. Als Zeitpunkt der Genehmigung ist der 01.01.2016 festgelegt.
- Entsprechende Biozidprodukte dürfen nur vermarktet werden, wenn sie von einer zuständigen Behörde zugelassen sind.
- Für die Prüfung der Zulassungsanträge wurden Sonderbestimmungen festgelegt.
- Die Genehmigung ist auf 10 Jahre befristet.
Die Verordnung tritt am 15.10.2015 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1610
25.09.2015