Kennzeichnung von Erzeugnissen und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten

Im Amtsblatt der EU wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2068 zur Festlegung der Form der Kennzeichnung von Erzeugnissen und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Verordnung (EU) Nr. 517/2014 enthält bestimmte Anforderungen an die Kennzeichnung von Erzeugnissen und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen, die Gegenstand der Verordnung (EG) Nr. 1494/2007 sind, sowie zusätzliche Anforderungen an die Kennzeichnung von Schäumen und von fluorierten Treibhausgasen, die für bestimmte Verwendungen auf den Markt gebracht werden.
  • Festgelegt werden der genaue Wortlaut der Angaben auf den Kennzeichnungen sowie Anforderungen an deren Gestaltung und Anbringung, die die Sichtbarkeit und Lesbarkeit dieser Kennzeichnungen gewährleisten.
  • Bei Erzeugnissen, die fluorierte Treibhause enthalten und auch unter die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP-Verordnung] fallen, sind die vorgesehenen Kennzeichnungsinformationen in den Abschnitt für ergänzende Informationen einzutragen.
  • Die Verordnung (EG) Nr. 1494/2007 wird aufgehoben.
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Die Verordnung tritt am 08.12.2015 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Durchführungsverordnung (EU) 2015/2068


18.11.2015
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