Änderung des Anhangs IV der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

Im Amtsblatt der EU wurde die Richtlinie (EU) 2015/573 zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • In Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU wird folgende Ausnahme aufgenommen:
    • Blei als thermischer Stabilisator in Polyvinylchlorid (PVC), das als Grundwerkstoff für amperometrische, potentiometrische und konduktometrische elektrochemische Sensoren dient, die in medizinischen In-vitro- Diagnostika für die Analyse von Blut, anderen Körperflüssigkeiten und Körpergasen verwendet werden.
    • Die Ausnahme ist befristet bis zum 31.12.2018.
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Die Bestimmungen müssen bis zum 31.01.2016 in nationales Recht umgesetzt werden.

RL (EU) 2015/573 (Änderung des Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU)


10.04.2015
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