Änderung des Anhangs IV der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Im Amtsblatt der EU wurde die Richtlinie (EU) 2015/573 zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- In Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU wird folgende Ausnahme aufgenommen:
- Blei als thermischer Stabilisator in Polyvinylchlorid (PVC), das als Grundwerkstoff für amperometrische, potentiometrische und konduktometrische elektrochemische Sensoren dient, die in medizinischen In-vitro- Diagnostika für die Analyse von Blut, anderen Körperflüssigkeiten und Körpergasen verwendet werden.
- Die Ausnahme ist befristet bis zum 31.12.2018.
Die Bestimmungen müssen bis zum 31.01.2016 in nationales Recht umgesetzt werden.
RL (EU) 2015/573 (Änderung des Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU)
10.04.2015