Änderung des Anhangs IV der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Im Amtsblatt der EU wurde die Richtlinie (EU) 2015/574 zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- In Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU wird folgende Ausnahme aufgenommen:
- Quecksilber in Drehübertragern in intravaskulären Ultraschallbildgebungssystemen, die für Betriebsarten mit hoher Betriebsfrequenz (> 50 MHz) geeignet sind.
- Die Ausnahme ist befristet bis zum 30.06.2019.
Die Bestimmungen müssen bis zum 31.01.2016 in nationales Recht umgesetzt werden.
RL (EU) 2015/574 (Änderung des Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU)
10.04.2015