Änderung des Anhangs IV der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

Im Amtsblatt der EU wurde die Richtlinie (EU) 2015/574 zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • In Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU wird folgende Ausnahme aufgenommen:
    • Quecksilber in Drehübertragern in intravaskulären Ultraschallbildgebungssystemen, die für Betriebsarten mit hoher Betriebsfrequenz (> 50 MHz) geeignet sind.
    • Die Ausnahme ist befristet bis zum 30.06.2019.
  •  

Die Bestimmungen müssen bis zum 31.01.2016 in nationales Recht umgesetzt werden.

RL (EU) 2015/574 (Änderung des Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU)


10.04.2015
Your browser is out-of-date!

Update your browser to view this website correctly. Update my browser now

×