Verordnung zur Änderung der REACH-Verordnung

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2015/830 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Aus Gründen der rechtlichen Klarheit wird Anhang II der REACH-Verordnung (Anforderungen an die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts) neu gefasst.
  • Zudem wird Anhang II der REACH-Verordnung an die Vorgaben der fünften Revision des UN-GHS angepasst.
  • Neben redaktionellen Änderungen ergeben sich inhaltliche Anpassungen in den Abschnitten 0.5, 2.3 und 11.1.
  • Unbeschadet des Artikels 31 Absatz 9 der REACH-Verordnung dürfen Sicherheitsdatenblätter, die einem Abnehmer vor dem 01.06.2015 zur Verfügung gestellt wurden, für weitere zwei Jahre weiterverwendet werden.

 
Die Verordnung tritt am 01.06.2015 in Kraft und gilt ab 01.06.2015 unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) 2015/830 (Änderung der REACH-Verordnung)


29.05.2015
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