Verordnung zur Änderung von Anhang XVII der REACH-Verordnung hinsichtlich polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe und Phthalate

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2015/326 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Als Bezugsmethode zur Feststellung, ob bei Weichmacherölen die Beschränkung hinsichtlich polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe gemäß Eintrag 50 von Anhang XVII der REACH-Verordnung eingehalten sind, wird die Methode IP 346:1998 durch die Norm EN 16143:2013 ersetzt. Bis zum 23.09.2016 kann wahlweise sowohl die alte als auch die neue Analysemethode zum Zweck der Feststellung der Einhaltung dieser Beschränkung verwendet werden.
  • Hinsichtlich der Beschränkungen der Einträge 51 und 52 für bestimmte Phthalate werden die Bestimmungen über die Neubewertung der Maßnahmen im Zusammenhang mit diesen Einträgen gestrichen.

 
Die Verordnung tritt am 23.03.2015 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) 2015/326 (Änderung Anhang XVII REACH)


03.03.2015
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