Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Bromadiolon, Chlorophacinon und Coumatetralyl in Biozidprodukten der Produktart 14

Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1737 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Bromadiolon, Chlorophacinon und Coumatetralyl zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 14 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Die Wirkstoffe Bromadiolon, Chlorophacinon und Coumatetralyl wurden zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 14 in Anhang I der Richtlinie 98/8/EG aufgenommen und gelten als gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) genehmigt.
  • Ihre Genehmigung läuft am 30.06.2016 aus. Es wurden Anträge auf Erneuerung der Genehmigung eingereicht. Aus Gründen, die die Antragsteller nicht zu vertreten haben, wird die Genehmigung von Bromadiolon, Chlorophacinon und Coumatetralyl wahrscheinlich auslaufen, bevor eine Entscheidung über ihre Erneuerung getroffen werden kann.
  • Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 30.06.2018 verschoben.
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Der Beschluss tritt am 09.10.2015 in Kraft.

Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1737


29.09.2015
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