Änderung der Verordnung über Gebühren und Entgelte gemäß der REACH-Verordnung
Im Amtsblatt der EU wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2015/864 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 340/2008 über die an die Europäische Chemikalienagentur zu entrichtenden Gebühren und Entgelte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Die Gebühren und Entgelte werden an die durchschnittliche jährliche Inflationsrate angepasst.
- Die neuen Gebühren und Entgelte gelten nicht für zulässige Einreichungen, die am 25.06.2015 anhängig sind.
Die Verordnung tritt am 25.06.2015 in Kraft.
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/864
05.06.2015