Änderung der Aerosolrichtlinie

Im Amtsblatt der EU wurde die Richtlinie (EU) 2016/2037 zur Änderung der Richtlinie 75/324/EWG (Aerosolrichtlinie) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Anhebung des zulässigen Drucks von Aerosolpackungen mit nicht entzündbaren Treibgasen
  • Die Kennzeichnungsvorschriften der Aerosolrichtlinie werden aus Gründen der Klarheit und Kohärenz an die durch die Verordnung (EU) Nr. 487/2013 (4. ATP zur CLP-Verordnung) geänderten Inhalte der CLP-Verordnung angepasst, ohne jedoch neue Verpflichtungen einzuführen.
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Die Bestimmungen müssen bis zum 12.12.2017 in nationales Recht umgesetzt werden und sind ab dem 12.02.2018 anzuwenden.

Richtlinie (EU) 2016/2037 (Änderung der Aerosolrichtlinie)


22.11.2016
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