Änderung der Gefahrstoffverordnung

Im BGBl. 2016 Teil I Nr. 54 wurde die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27/EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen veröffentlicht. Wesentliche Inhalte hinsichtlich der Gefahrstoffverordnung sind:

  • Die Gefahrstoffverordnung wird insbesondere hinsichtlich der Begriffe an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) angepasst.
  • Umstellung der bisherigen Gefährlichkeitsmerkmale auf die Gefahrenklassen
  • Anpassung der Kennzeichnungsvorschriften der Gefahrstoffverordnung an die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung)
  • Anpassung von Spezialregelungen zu Schutzmaßnahmen gegenüber reproduktionstoxischen Gefahrstoffen
  • Die Pflicht, für fruchtbarkeitsgefährdende Stoffe ein personenbezogenes Expositionsverzeichnis zu führen, aktuell zu halten und 40 Jahre aufzubewahren, wird aufgehoben.
  •  

Die Verordnung tritt am 19.11.2016 in Kraft.

Verordnungstext


18.11.2016
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