Änderung der Gefahrstoffverordnung
Im BGBl. 2016 Teil I Nr. 54 wurde die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27/EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen veröffentlicht. Wesentliche Inhalte hinsichtlich der Gefahrstoffverordnung sind:
- Die Gefahrstoffverordnung wird insbesondere hinsichtlich der Begriffe an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) angepasst.
- Umstellung der bisherigen Gefährlichkeitsmerkmale auf die Gefahrenklassen
- Anpassung der Kennzeichnungsvorschriften der Gefahrstoffverordnung an die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung)
- Anpassung von Spezialregelungen zu Schutzmaßnahmen gegenüber reproduktionstoxischen Gefahrstoffen
- Die Pflicht, für fruchtbarkeitsgefährdende Stoffe ein personenbezogenes Expositionsverzeichnis zu führen, aktuell zu halten und 40 Jahre aufzubewahren, wird aufgehoben.
Die Verordnung tritt am 19.11.2016 in Kraft.
18.11.2016