Änderung der Verordnung zur Festlegung von Prüfmethoden

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2016/266 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der REACH-Verordnung zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Die Verordnung zur Festlegung von Prüfmethoden wird aktualisiert, um von der OECD angenommene bzw. aktualisierte Prüfmethoden einzubeziehen, um dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen und sicherzustellen, dass die Zahl der verwendeten Versuchstiere reduziert wird.
  • Diese Anpassung betrifft 20 neue Prüfmethoden:
    • eine neue Methode zur Bestimmung einer physikalisch-chemischen Eigenschaft
    • elf neue Prüfmethoden und drei aktualisierte Prüfmethoden zur Bewertung der Ökotoxizität
    • fünf neue Prüfmethoden zur Bewertung des Verbleibs und des Verhaltens in der Umwelt
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Die Verordnung tritt am 04.03.2016 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) 2016/266


01.03.2016
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