Änderung von Anhang XVII der REACH-Verordnung hinsichtlich Asbestfasern (Chrysotil)
Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2016/1005 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) hinsichtlich Asbestfasern (Chrysotil) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Die bisher geltende Ausnahmemöglichkeit für das Inverkehrbringen von Diaphragmen, die Chrysotilfasern enthalten, für bestehende Elektrolyseanlagen wird beendet.
- Die Verwendung von Diaphragmen, die Chrysotilfasern enthalten, in bestehenden Elektrolyseanlagen, wird auf die Wartung solcher Anlagen beschränkt und ist mit Berichtspflichten verbunden.
Die Verordnung tritt am 13.07.2016 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
Verordnung (EU) 2016/1005 (Änderung Anhang XVII REACH)
23.06.2016