Änderung von Anhang XVII der REACH-Verordnung hinsichtlich Cadmium

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2016/217 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Durch den Eintrag 23 in Anhang XVII der REACH-Verordnung wird die Verwendung von Cadmium und Cadmiumverbindungen in Anstrichfarben und Lacken mit den Codes [3208] [3209] verboten, wobei eine Ausnahmeregelung für Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von Zink gilt. Die Beschränkung wird auf das Inverkehrbringen derartiger Anstrichfarben und Lacke, deren Cadmiumgehalt eine bestimmte Konzentration überschreitet, ausgeweitet.
  • Durch die Einführung eines Konzentrationsgrenzwertes wird klargestellt, dass die unbeabsichtigte Verunreinigung von Anstrichfarben und Lacken mit Cadmium unterhalb dieses Grenzwerts nicht gegen die Beschränkung verstößt.

 
Die Verordnung tritt am 08.03.2016 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) 2016/217 (Änderung Anhang XVII REACH)


17.02.2016
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