Durchführungsverordnung über die gemeinsame Vorlage und Nutzung von Daten gemäß der REACH-Verordnung

Im Amtsblatt der EU wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2016/9 über die gemeinsame Vorlage und Nutzung von Daten gemäß der REACH-Verordnung veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Die Verordnung enthält spezifische Auflagen und Pflichten für Registranten bei der gemeinsamen Nutzung und Einreichung von Daten für eine Registrierung wie z. B. Fairness, Transparenz und Nichtdiskriminierung.

 
Die Verordnung tritt am 26.01.2016 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Durchführungsverordnung (EU) 2016/9


06.01.2016
Your browser is out-of-date!

Update your browser to view this website correctly. Update my browser now

×