Genehmigung von Biphenyl-2-ol als Wirkstoff in Biozidprodukten der Produktarten 1, 2, 4, 6 und 13
Im Amtsblatt der EU wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2016/105 zur Genehmigung von Biphenyl-2-ol als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 1, 2, 4, 6 und 13 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Der Wirkstoff Biphenyl-2-ol (CAS-Nr. 90-43-7) wird zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 1, 2, 4, 6 und 13 genehmigt. Als Zeitpunkt der Genehmigung ist der 01.07.2017 festgelegt.
- Zukünftig dürfen entsprechende Biozidprodukte nur noch vermarktet werden, wenn sie von einer zuständigen Behörde zugelassen sind. Die vollständigen Unterlagen für den Zulassungsantrag müssen spätestens zum Zeitpunkt der Genehmigung eingegangen sein.
- Für die Prüfung der Zulassungsanträge wurden Sonderbestimmungen festgelegt.
- Die Genehmigung ist auf 10 Jahre befristet.
Die Verordnung tritt am 17.02.2016 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
Durchführungsverordnung (EU) 2016/105
28.01.2016