Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Flocoumafen, Brodifacoum und Warfarin in Biozidprodukten der Produktart 14

Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2016/135 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Flocoumafen, Brodifacoum und Warfarin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 14 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Die Wirkstoffe Flocoumafen, Brodifacoum und Warfarin wurden zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 14 in Anhang I der Richtlinie 98/8/EG aufgenommen und gelten als gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) genehmigt.
  • Die Genehmigung für Flocoumafen läuft am 30.09.2016 aus, und die Genehmigungen für Brodifacoum und Warfarin laufen am 31.01.2017 aus. Es wurden Anträge auf Erneuerung der Genehmigung eingereicht. Aus Gründen, die die Antragsteller nicht zu vertreten haben, wird die Genehmigung von Flocoumafen, Brodifacoum und Warfarin wahrscheinlich auslaufen, bevor eine Entscheidung über ihre Erneuerung getroffen werden kann.
  • Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 30.06.2018 verschoben.
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Der Beschluss tritt am 22.02.2016 in Kraft.

Durchführungsbeschluss (EU) 2016/135


02.02.2016
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