9. ATP zur CLP-Verordnung

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnungen (EU) 2016/1179 zur Änderung der Verordnung (EG)  Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Im Anhang VI Teil 3 der CLP-Verordnung wird die Tabelle 3.1 (neues Recht) geändert, um die Stoffliste der harmonisierten Einstufungen und Kennzeichnungen anzupassen.
  • Unter anderem werden folgende Änderungen vorgenommen:
    • Festlegung der Einstufung und Kennzeichnung und insbesondere der M-Faktoren hinsichtlich der Gewässergefährdung für diverse Kupferverbindungen.
    • Änderungen der Einträge für Bisphenol A, Glutaraldehyd, N-Methyl-2-pyrrolidon und Diisobutylphthalat
    • Aufnahme von elementarem Blei als Pulver und massiv
  • Die Änderungen gelten ab dem 01.03.2018. Sie können freiwillig bereits vor diesem Zeitpunkt angewendet werden.
  • Im Anhang VI Teil 3 der CLP-Verordnung wird die Tabelle 3.2 (altes Recht) zum 01.06.2017 gestrichen.
  •  

Die Verordnung tritt am 09.08.2016 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) 2016/1179 (9. ATP zur CLP-Verordnung)


20.07.2016
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