Genehmigung von epsilon-Momfluorothrin als Wirkstoff in Biozidprodukten der Produktart 18
Im Amtsblatt der EU wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2016/2289 zur Genehmigung von epsilon-Momfluorothrin als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Der Wirkstoff epsilon-Momfluorothrin (CAS-Nr. 609346-29-4 [alle Isomere] sowie 1065124-65-3 [RTZ-Isomer]) wird zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 (Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden) genehmigt. Als Zeitpunkt der Genehmigung ist der 01.07.2017 festgelegt.
- Entsprechende Biozidprodukte dürfen nur vermarktet werden, wenn sie von einer zuständigen Behörde zugelassen sind.
- Für die Prüfung der Zulassungsanträge wurden Sonderbestimmungen festgelegt.
- Die Genehmigung ist auf 10 Jahre befristet.
Die Verordnung tritt am 06.01.2017 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
Durchführungsverordnung (EU) 2016/2289
17.12.2016