Genehmigung von Peressigsäure als Wirkstoff in Biozidprodukten der Produktarten 11 und 12

Im Amtsblatt der EU wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2016/2290 zur Genehmigung von Peressigsäure als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 11 und 12 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Der Wirkstoff Peressigsäure (CAS-Nr. 79-21-0) wird zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 11 (Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verfahrenssystemen) und 12 (Schleimbekämpfungsmittel) genehmigt. Als Zeitpunkt der Genehmigung ist der 01.07.2018 festgelegt.
  • Zukünftig dürfen entsprechende Biozidprodukte nur noch vermarktet werden, wenn sie von einer zuständigen Behörde zugelassen sind. Die vollständigen Unterlagen für den Zulassungsantrag müssen spätestens zum Zeitpunkt der Genehmigung eingegangen sein.
  • Für die Prüfung der Zulassungsanträge wurden Sonderbestimmungen festgelegt.
  • Die Genehmigung ist auf 10 Jahre befristet.

 
Die Verordnung tritt am 06.01.2017 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Durchführungsverordnung (EU) 2016/2290


17.12.2016
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