Genehmigung von Peressigsäure als Wirkstoff in Biozidprodukten der Produktarten 11 und 12
Im Amtsblatt der EU wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2016/2290 zur Genehmigung von Peressigsäure als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 11 und 12 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Der Wirkstoff Peressigsäure (CAS-Nr. 79-21-0) wird zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 11 (Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verfahrenssystemen) und 12 (Schleimbekämpfungsmittel) genehmigt. Als Zeitpunkt der Genehmigung ist der 01.07.2018 festgelegt.
- Zukünftig dürfen entsprechende Biozidprodukte nur noch vermarktet werden, wenn sie von einer zuständigen Behörde zugelassen sind. Die vollständigen Unterlagen für den Zulassungsantrag müssen spätestens zum Zeitpunkt der Genehmigung eingegangen sein.
- Für die Prüfung der Zulassungsanträge wurden Sonderbestimmungen festgelegt.
- Die Genehmigung ist auf 10 Jahre befristet.
Die Verordnung tritt am 06.01.2017 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
Durchführungsverordnung (EU) 2016/2290
17.12.2016