Änderung des Chemikaliengesetzes und weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften

Im BGBl. 2017 Teil I Nr. 52 wurde das Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes und zur Änderung weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Aufgrund des Ablaufs der Übergangsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP-Verordnung] werden die nationalen Vorschriften vollständig auf das Begriffssystem der CLP-Verordnung umgestellt.
  • Die Übergangsregelungen für Biozid-Produkte gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 [Biozid-Verordnung] wurden teilweise geändert und ausgeweitet auf Produkte, die durch die Biozid-Verordnung erstmals erfasst sind. Diese Änderungen werden in nationales Recht übernommen.
  • Aufgrund der Einführung des Anhangs VIII über harmonisierte Informationen für die gesundheitliche Notversorgung und für vorbeugende Maßnahmen in die CLP-Verordnung werden die bisherigen Giftinformationsvorschriften an das neue, EU-weit harmonisierte System angepasst.
  • Der Vollzug von Abgabevorschriften zu Chemikalien im Bereich des Versandhandels wird erleichtert.
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Das Gesetz tritt am 29.07.2017 in Kraft. Davon abweichend treten Artikel 2 (Änderung des Chemikaliengesetzes zur Umstellung der Giftinformationsvorschriften) und Artikel 3 (Änderung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes) am 01.01.2020 in Kraft.

Gesetzestext


28.07.2017
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