Änderung der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

Im Amtsblatt der EU wurde die Richtlinie (EU) 2017/2102 zur Änderung der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Elektro- und Elektronikgeräte, die nicht in den Geltungsbereich der vorherigen Richtlinie 2002/95/EG fielen, den Anforderungen der Richtlinie 2011/65/EU jedoch nicht entsprechen, dürfen bis zum 22. Juli 2019 weiterhin auf dem Markt bereitgestellt werden. Nach diesem Datum sind jedoch sowohl das erstmalige Inverkehrbringen als auch Sekundärmarkttätigkeiten für nichtkonforme Elektro- und Elektronikgeräte verboten. Das Verbot von Sekundärmarkttätigkeiten wird aufgehoben.
  • Bestimmte Nischenprodukte werden aus dem Geltungsbereich der Richtlinie 2011/65/EU ausgeschlossen, da ihre Einbeziehung nur unwesentliche Vorteile für Umwelt oder Gesundheit hätte und zu unlösbaren Konformitätsproblemen oder Marktverzerrungen führen würde, die sich durch den in der Richtlinie vorgesehenen Mechanismus von Ausnahmen nicht wirksam lösen lassen.
  • Pfeifenorgeln werden aus dem Geltungsbereich der Richtlinie 2011/65/EU ausgeschlossen, da ihre Einbeziehung nur unwesentliche Vorteile für die Substitution von Blei hätte.
  • Aus Gründen der Gleichbehandlung werden nicht für den Straßenverkehr bestimmte bewegliche Maschinen mit externem Antrieb über Netzkabel aus dem Geltungsbereich der Richtlinie 2011/65/EU ausgeschlossen.
  • Die Bedingungen für die Ausnahme von wiederverwendeten Ersatzteilen sowie die maximale Geltungsdauer bestehender Ausnahmen werden festgelegt.
  •  

Die Bestimmungen müssen bis zum 12.06.2019 in nationales Recht umgesetzt werden.

RL (EU) 2017/2102 (Änderung der Richtlinie 2011/65/EU)


21.11.2017
Your browser is out-of-date!

Update your browser to view this website correctly. Update my browser now

×