Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Kreosot in Biozidprodukten der Produktart 8

Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2017/2334 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Kreosot zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Der Wirkstoff Kreosot wurde in Anhang I der Richtlinie 98/8/EG zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 aufgenommen und gilt als gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) genehmigt.
  • Die Genehmigung von Kreosot läuft am 30.04.2018 ab. Es wurde ein Antrag auf Erneuerung der Genehmigung gestellt. Aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu vertreten hat, kann die Genehmigung von Kreosot auslaufen, bevor eine Entscheidung über die Erneuerung der Genehmigung getroffen wurde.
  • Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 31.10.2020 verschoben.
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Der Beschluss tritt am 04.01.2018 in Kraft.

Durchführungsbeschluss (EU) 2017/2334


15.12.2017
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