Änderung der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

Im Amtsblatt der EU wurde die Richtlinie (EU) 2017/1009 zur Änderung des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Bestimmte cadmium- und/oder bleihaltige optische Filtergläser werden bis zum 21. Juli 2021 von der Beschränkung ausgenommen, da für viele Verwendungen noch keine geeigneten Alternativen zur Verfügung stehen.
  • Anhang III Nummer 13b der Richtlinie 2011/65/EU wird entsprechend geändert.
  •  

Die Bestimmungen müssen bis zum 06.07.2018 in nationales Recht umgesetzt werden.

RL (EU) 2017/1009 (Änderung des Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU)


16.06.2017
Your browser is out-of-date!

Update your browser to view this website correctly. Update my browser now

×