Änderung der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

Im Amtsblatt der EU wurde die Richtlinie (EU) 2017/1011 zur Änderung des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Blei in Weißglas für optische Anwendungen wird bis zum 21. Juli 2021 von der Beschränkung ausgenommen, da für bestimmte Verwendungen noch keine geeigneten Alternativen zur Verfügung stehen.
  • Anhang III Nummer 13a der Richtlinie 2011/65/EU wird entsprechend geändert.
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Die Bestimmungen müssen bis zum 06.07.2018 in nationales Recht umgesetzt werden.

RL (EU) 2017/2011 (Änderung des Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU)


16.06.2017
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