Genehmigung von 2-Methyl-3(2H)-isothiazolon als Wirkstoff in Biozidprodukten der Produktart 11
Im Amtsblatt der EU wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1278 zur Genehmigung von 2-Methyl-3(2H)-isothiazolon als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 11 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- 2-Methyl-3(2H)-isothiazolon (CAS-Nr. 2682-20-4) wird zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 11 (Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verfahrenssystemen) genehmigt. Als Zeitpunkt der Genehmigung ist der 01.01.2019 festgelegt.
- Zukünftig dürfen entsprechende Biozidprodukte nur noch vermarktet werden, wenn sie von einer zuständigen Behörde zugelassen sind. Die vollständigen Unterlagen für den Zulassungsantrag müssen spätestens zum Zeitpunkt der Genehmigung eingegangen sein.
- Für die Prüfung der Zulassungsanträge wurden Sonderbestimmungen festgelegt.
- Die Genehmigung ist auf 10 Jahre befristet.
Die Verordnung tritt am 04.08.2017 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
Durchführungsverordnung (EU) 2017/1278
15.07.2017